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Maschinenbau nach EG- Maschinenrichtlinie

Für Maschinenbauteile (z.B. Transportcontainer, Lastaufnahmemittel, Tauchgestelle, …) gilt die EG- Maschinenrichtlinie, die ebenfalls das Vorhandensein eines Schweißzertifikates vorschreibt .

Unser Schwerpunkt im Maschinenbau liegt auf der Herstellung von Lastaufnahmemitteln und Tauchgestellen für das Feuerverzinken.

Um unterschiedliche Bauteile in ein 450 °C heißes Verzinkungsbecken tauchen zu können, benötigt es verschiedenste Vorrichtungen.

Zum einen sind das Traversen, die mit einem entsprechenden Kran aufgenommen und nicht getaucht werden.

Sie dienen der Aufnahme von Verzinkungsgut.

Zum anderen sind das Tauchgestelle, die an die Traversen adaptiert werden und mit Verzinkungsgut bestückt eingetaucht werden, was aus qualitativen und wirtschaftlichen Gründen oftmals erforderlich ist.

Die Herausforderung besteht darin, statische Rahmenbedingungen, leichtmöglichste Bauweise und einfache Handhabung bestmöglich zu vereinen.

Die Parameter für die Planung bestimmen z.B. vorhandene Kranlast, Anzahl der Kranhaken, Temperatureinwirkung, Eigengewicht, Sicherheitsfaktoren, Menge, Volumen und Gewicht des aufzunehmenden Verzinkungsgutes, …  und final die entsprechenden Normen.